Scheidung oder Trennung
was wird aus der gemeinsamen Immobilie?
Wenn sich ein Paar dazu entscheidet, getrennte Wege zu gehen, gibt es oft viele Angelegenheiten, die geklärt werden müssen. Eine der wohl wichtigsten Fragen, was passiert mit der Immobilie?
Behält sie einer von beiden? Kann man sich überhaupt gegenseitig ausbezahlen oder ist der Verkauf oder die Vermietung die richtige Wahl? Auch hier gibt es viele steuerliche Auflagen zu beachten.
Natürlich gibt es noch weitere Lösungsvorschläge, die eher selten in der Praxis angewandt werden, wie die Realteilung oder die Teilungsversteigerung der gemeinsamen Immobilie. Auch die Schenkung an das Kind oder die Kinder wäre eine Möglichkeit. Hierbei müssen Sie jedoch bedenken, dass dies oftmals eine finanzielle Belastung ist, denn die Unterhaltskosten des Hauses fallen nach wie vor an. Sollte noch ein laufender Kreditvertrag vorhanden sein, stellt Sie dies erneut vor eine Herausforderung.
Zudem muss ebenfalls die Frage geklärt werden, ob Sie sich bei der Eheschließung für die juristische Form der Zugewinngemeinschaft oder der Gütertrennung entschieden haben?
Zudem muss ebenfalls die Frage geklärt werden, ob Sie sich bei der Eheschließung für die juristische Form der Zugewinngemeinschaft oder der Gütertrennung entschieden haben? Sie sehen, viele Wege führen zu einer Lösung und wir unterstützen Sie dabei, das Ziel auf direktem Weg zu erreichen. Wir beraten Sie gerne persönlich, um für Sie die richtige Herangehensweise zu finden. Denn wir als objektiver Experte können einen enormen Beitrag zum Erfolg ohne Konflikte leisten.
Bitte beachten Sie, dass unser Beitrag nur zu Informationszwecken dient, jedoch keine Steuer- oder Rechtsberatung darstellt. Unsere Angaben sind ohne Gewähr. Gerne stellen wir Ihnen unsere Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare aus unserem Netzwerk zur Verfügung.