Wissenswertes

 

Was ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde 2020 eingeführt und mittlerweile überarbeitet sowie angepasst. Mit dem GEG werden einheitliche Vorgaben und Standards definiert, die dafür sorgen sollen,
dass der Energieverbrauch von Gebäuden deutlich reduziert und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert wird. 

Das zentrale Ziel ist somit die verstärkte Verpflichtung zum Einsatz erneuerbarer Energien, etwa durch Technologien wie eine Photovoltaikanlage oder eine Wärmepumpe, um die Emissionen von
CO2 zu reduzieren.

 

GEG 2025 - was ändert sich?
 

In 2025 tritt eine überarbeitete Version des Gebäudeenergiegesetzes in Kraft.
Verstärkte Förderung erneuerbarer Energien sowie neue Standards für die Gebäudedämmung sind Teil der noch strengeren Anforderungen.
Aber vor allem Bauherren von Neubauten müssen sich an neue Vorgaben für den Primärenergiebedarf richten. 

Vorgesehen sind weitere Einschränkung des Einsatzes von Heizsystemen, die auf fossilen Brennstoffen basieren.
 

Austausch- und Nachrüstverpflichtungen

Wenn Sie als Eigentümer bereits seit Februar 2002 selbst im Gebäude wohnen, sind Sie von der Austausch- und Nachrüstungsverpflichtung ausgenommen.

Wenn Sie ein Ein- oder Zweifamilien-Haus kaufen, müssen Sie folgende Pflichten innerhalb der nächsten zwei Jahre erfüllen:

  • Die Pflicht, eine Heizung auszutauschen greift nur dann, wenn diese weder einen Brennwert- noch einen Niedertemperaturkessel hat und älter als 30 Jahre ist. Weil heute aber auch
    alte Öl- und Gasheizungen fast ausschließlich Niedertemperatur- oder Brennwertgeräte sind,
    betrifft dies nur relativ wenige Anlagen

  • Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Bereichen müssen gedämmt werden.
    Dies bezieht sich oftmals etwa auf die Kellerräume

  • Oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen mussten bereits bis Ende 2015 nachträglich gedämmt werden. Das Besondere bei dieser Vorgabe ist jedoch, dass es unabhängig davon ist,
    ob die darüber liegende Fläche ausgebaut ist oder nicht und somit nur als Lagerfläche dient

     

Anforderungen bei einer freiwilligen Modernisierung

Wenn Sie Bauteile verändern oder modernisieren möchten, gibt das Gebäude-Energie-Gesetz Mindeststandards vor, welche Sie durch die bauliche Veränderung erreichen müssen.

Hierbei wird erneut unterschieden:

  • Eine Erneuerung bestimmter Bauteile, wie zum Beispiel nur ein Austausch der Fenster, so müssen Sie laut GEG bestimmte Anforderungswerte einhalten, gemessen am Wärmedurchgangskoeffizienten

  • Eine umfassende Modernisierung, welche vergleichbar mit einem Neubau ist, so müssen Sie laut GEG eine energetische Gesamtbilanz durchführen und bei der Baubehörde einreichen. 
    Hier sind zum Beispiel das Primärenergieverfahren oder das Treibhausgasverfahren anzuwenden

 

Gesetz für die Wärmeplanung

Das Gesetz verpflichtet die Länder sicherzustellen, dass die Gemeinden mit über 100.000 Einwohnern bis zum 30.06.2026 und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30.06.2028 für ihre Gemeindegebiete Wärmepläne erstellen.

  •  Ab dem 1. Januar 2030 müssen bestehende Wärmenetze zu mindestens 30 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden. Zum 1. Januar 2040 muss dieser Anteil in allen Wärmenetzen mindestens 80 Prozent betragen

 

Staatliche Förderungen

Der Staat versucht, die Eigentümer bei der Umsetzung dieser Ziele durch zahlreiche Förderprogramme zu unterstützen, etwa in Form von Zuschüssen oder aber auch Darlehen
mit günstigeren Zinssätzen. 

Die Programme und Angebote der KfW-Bank sowie der BAFA sollten hier unbedingt in Augenschein genommen werden und könnten für den ein oder anderen durchaus interessant sein.


Steuerliche Vorteile und Einsparpotenziale

Ein ökonomischer Bonus, neben den ökologischen Pluspunkten, sind die steuerlichen Vorteile. Sanierungskosten können in einem gewissen Rahmen von der Steuer abgesetzt werden, wodurch den Eigentümern ebenfalls eine finanzielle Entlastung ermöglicht wird.

Das GEG stellt mit Sicherheit eine Herausforderung für Eigentümer mit älteren Gebäuden und einem hohen Sanierungsbedarf dar. Es bietet einem allerdings langfristig die Möglichkeit, den Wert einer Immobilie zu steigern und gleichzeitig niedrige Betriebskosten zu erreichen.

Ein wichtiger und unumgänglicher Schritt, um die Klimaziele zu erreichen und den Energieverbrauch in Zukunft noch weiter zu senken.

 

Die wichtigste Frage im Leben ist doch die: Neubau oder Bestandsimmobilie?

Um Ihnen bei Ihrer Entscheidung zu helfen, werden wir im Folgenden Vorteile aufzeigen. Bestandsimmobilien sind meist wenige Wochen nach Vertragsabschluss beziehbar, zudem können sie genaustens unter die Lupe genommen werden. Sie besitzen ihren ganz eigenen Charme und stehen in einer gewachsenen Gegend. Grundstücke, auf denen Altbauten stehen, sind oft großzügiger und insgesamt rund 40 Prozent günstiger als Neubauten in gleicher Lage. Dies erleichtert die Finanzierung für die meisten um einiges.

Einen Neubau hingegen können Sie von einem Architekten individuell gestalten lassen und immer wieder nachbessern, bis Sie mit dem Ergebnis so zufrieden sind, dass Sie Bauträger und Handwerker engagieren können. Ihre Visualisierungen werden genau nach Ihren Wünschen umgesetzt, egal ob es um die Raumaufteilung, die Wandfarbe oder etliche andere Details geht. Über viele Jahre stehen bei Neubauten keine großen Reparaturen an, zusätzlich bekommt man mehrere Jahre Gewährleistung auf sämtliche Gewerke. Technisch ist der Neubau im wahrsten Sinne des Wortes auf dem neuesten Stand.

Sie selber müssen abwägen, was für Sie das Richtige ist.



Es ist wichtig, die individuellen Bedürfnisse, den finanziellen Rahmen und die langfristigen Ziele zu berücksichtigen, um die richtige Wahl zwischen einem Neubau und einer Bestandsimmobilie zu treffen. Eine umfassende Analyse der Vor- und Nachteile beider Optionen sowie eine gründliche Prüfung des Immobilienmarktes können bei der Entscheidungsfindung hilfreich sein.

Auf welche Fachleute trifft man bei einem Kauf oder Verkauf von Immobilien?

Viele verschiedene Menschen kreuzen Ihren Weg, wenn es um Immobilien geht. Je nach Immobilienart treffen Sie zunächst auf einen Architekten, er ist das Herzstück einer neuen Immobilie. Von der Planung bis zur Ausführung und Bauüberwachung können seine Leistungen klar definiert sein.

Der Immobilienmakler kann Ihnen sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf einer Immobilie behilflich sein. Er begleitet Sie auf dem gesamten Weg dorthin. Mit seinem Wissen und dem notwendigen Know-how unterstützt er Sie, wo er nur kann und nimmt Ihnen sämtliche Arbeit ab. Denn er hat den Überblick, sowohl über den Markt, als auch über alle Unterlagen, die bei dem Erwerb oder der Vermarktung nicht fehlen dürfen. Seine Kontakte zu empfehlenswerten Notaren, Banken und Behörden spart Ihnen viel Zeit und Stress. Im Erfolgsfall, sprich mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrags, fällt für Ihn eine Provision an.

Da Grundstückskaufverträge beurkundungspflichtig sind, darf ein Notar nicht fehlen. Er ist neutral und übernimmt die gesamte Abwicklung des Vertrages einschließlich Einholungen aller erforderlichen Genehmigungen bis hin zur Umschreibung der Immobilie im Grundbuch.