Gemeinschaftshaus: Das gilt beim Hauskauf mit Freunden

Auf den ersten Blick klingt ein Gemeinschaftshaus nach einer Möglichkeit, sich mit dem Partner oder Freunden das Eigenheim zu finanzieren. Doch was passiert, wenn es mal Streit gibt? Katarina Ivankovic und Peter Hettenbach klären im „Lagebericht“ auf

Der Hauskauf gilt als die größte finanzielle Entscheidung des Lebens und ist im Regelfall mit enormen Kosten verbunden. Umso lukrativer klingt es da, wenn man sich die Kosten als Paar, Ehepaar oder als Gruppe von Freunden aufteilen und das Haus zusammenkaufen kann. Allerdings gibt es bei diesem Gemeinschaftskauf einiges zu beachten. In der neuen Folge des „Lageberichts“ klären Katarina Ivankovic und Peter Hettenbach deshalb, worauf man vor dem Kauf beachten soll und welche Optionen zu Verfügung stehen.

Wenn mehrere Parteien gemeinsam ein Haus erwerben und besitzen können, unterscheidet sich das schon rein organisatorisch vom Eigentumshaus für eine Person. „Ich denke, man muss einen großen Block Planung vorne dran schieben“, sagt Hettenbach.

Klare rechtliche Grundlagen schaffen

Der erste wichtige Punkt für das Projekt Gemeinschaftshaus ist die Aufteilung von Kosten und Aufgaben, damit man „eine klare rechtliche Grundlage hat“, erzählt Ivankovic zu Beginn. Als Ehepaar seien möglicherweise Dinge wie Eigentum bereits geregelt und entsprechend aufgeteilt zwischen den beteiligten Parteien. Doch: „Solange man nicht vor dem Gesetz zusammen ist, das heißt, in irgendeiner Art und Weise in einer eingetragenen Partnerschaft wohnt, wird man vor dem Gesetz behandelt wie zwei Fremde“, erklärt sie. „Das heißt, es gibt kein Standardverfahren.“

Was passiert, wenn es zur Meinungsverschiedenheit der Parteien kommt? Grundsätzlich sollte man vorsichtshalber für den „Worst Case“ vorausplanen. „Dann hat jeder maximale Sicherheit. Das ist auch nicht unromantisch. Es geht einfach darum, dass man Streitthemen eliminiert und sich nicht später irgendwann vom Anwalt wiedersieht“, führt Ivankovic aus. Denn eine Immobilie verpflichtet – auch wenn die Verantwortung wie beim Gemeinschaftshaus auf mehreren Schultern ruht.

Spekulationsfrist und Finanzierung

In Deutschland sei man auf mindestens zehn Jahre verpflichtet, eine Immobilie zu halten, erklären die beiden weiter. Falls man vorher verkaufe, greife die Spekulationsfrist und damit ein hoher Steuersatz. „Aber es ist auch von der Finanzierung und vom Kredit her wahnsinnig schwierig“, fügt Hettenbach hinzu.

Und das fange eben schon vor dem Kauf an. Sollten beispielsweise zwei Personen gemeinsam ein Haus kaufen wollen, werden in den seltensten Fällen beide exakt gleich viel Kapital zur Verfügung haben, so das Beispiel der Hosts. Man müsse also reflektieren, „und zwar über die gesamte Zeit, die finanziert wird, wer wie viel Eigentum an der Immobilie hat“, so Ivankovic. Das bedeutet, „die Finanzierungsanteile der jeweiligen Partner müssen widerspiegeln, wie die Eigentümeranteile sind.“ Wieso es sonst zu Schwierigkeiten kommen könnte und was passiert, wenn eine Partei zahlungsunfähig sein sollte, erklären die beiden iib-Geschäftsführer in der neuen Folge vom „Lagebericht“.

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